Telefon: 0341-12881411
Illustration von Coronaviren auf dem Weg in die menschliche Lunge.
Adobe Stock/guguart 
Symbolbild

22.04.2020 – Trage ich das Coronavirus in mir? Kann ich mich testen lassen? Lesen Sie, wann ein Test wirklich sinnvoll ist.

Ein Test auf das Coronavirus wird nur dann durchgeführt, wenn der Verdacht einer Covid-19-Erkrankung besteht. Die Ärzte orientieren sich bei der Entscheidung an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Symptome wie Fieber, Halsschmerzen oder Kurzatmigkeit allein reichen nicht aus. Ein Test ist vor allem in diesen drei Fällen sinnvoll:

  • Wenn Sie krank sind und in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde.
  • Wenn Sie Krankheitsanzeichen wie Kurzatmigkeit haben und einer Risikogruppe angehören: Das ist bei einer Vorerkrankung wie Diabetes oder chronischer Lungenkrankheit der Fall oder wenn Sie älter als 60 Jahre sind.
  • Wenn Sie Krankheitszeichen haben und bei Ihrer Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommen, die ein hohes Risiko für schwere Erkrankungen haben und besonders geschützt werden müssen, beispielsweise wenn Sie in einer Arztpraxis, im Krankenhaus oder in der Altenpflege tätig sind.

Was ist zu tun, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft? Wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Gesundheitsamt in Ihrer Region, an Ihre hausärztliche Praxis oder rufen Sie die 116117 an. Da zurzeit sehr viele Menschen den Bereitschaftsdienst anrufen, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

In manchen Bundesländern ist für den Test auf das Coronavirus eine Überweisung erforderlich. Diese kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin derzeit nach einem Telefonat ausstellen und Ihnen zuschicken. Auch dann gilt: Bitte anrufen, nicht einfach hingehen!

Solange Sie auf das Testergebnis warten, bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie auch dort engen Kontakt zu anderen. Halten Sie möglichst zwei Meter Abstand. Außerdem: Achten Sie weiter auf gute Händehygiene und tragen Sie bei Kontakt zu anderen nach Möglichkeit einen Mund-Nasen-Schutz, um Ihre Mitmenschen zu schützen.

Ein Test ist laut Robert Koch-Institut übrigens nicht sinnvoll, wenn Sie gesund sind und keine Krankheitszeichen haben. Zwischen Ansteckung und ersten Krankheitszeichen dauert es bis zu 14 Tage. Wenn Sie keine Krankheitszeichen haben, sagt ein negativer Test nichts darüber aus, ob Sie nicht doch noch an Covid-19 erkranken. Wichtig ist es deshalb, die Testmöglichkeiten für die Menschen freizuhalten, die Symptome haben.

Auf dem Laufenden

Mit unserem Corona-Update informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und neue Erkenntnisse. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es in Ihrer Apotheke Änderungen der Öffnungszeiten oder längere Wartezeiten gibt. Wir tun unser Bestes, um für Sie da zu sein!

Weiterhin telefonische Krankschreibung

21.04.2020 – Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen konnten sich in den letzten Wochen telefonisch krankschreiben lassen, um Besuche in der Arztpraxis zu vermeiden. Die Regelung soll bis 4. Mai verlängert werden. Zunächst war die bis zum 19. April befristete Sonderregelung nicht verlängert worden. Doch um das Risiko für Patienten, sich in einer Arztpraxis mit dem Coronavirus zu infizieren, gering zu halten, soll die telefonische Krankschreibung bis Anfang Mai weiterhin möglich sein.

Bei einer leichten Atemwegserkrankung ist dann keine Untersuchung beim Arzt nötig. Er kann die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bestätigen. Eine Krankschreibung soll voraussichtlich bis 7 Tage möglich sein und kann, wenn die Beschwerden fortbestehen, nach einem weiteren Telefonat noch einmal um eine Woche verlängert werden. Die ärztliche Bescheinigung wird einem dann mit der Post nach Hause geschickt.

Nach wie vor sollen Patienten bei typischen Covid-19-Symptomen vor einem Arztbesuch erst in der Praxis anrufen und das weitere Vorgehen besprechen. Das gilt auch, wenn man Kontakt zu einem Covid-19-Patienten hatte.

Erste Lockerungen

20.04.2020 – Die Kurve der Neuinfektionen hat sich leicht abgeflacht. Um den Erfolg nicht zu gefährden, sind die Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin sehr wichtig. In dieser Woche gibt es erste Lockerungen der Regelungen:

– Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen.
– Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen.
– An den Schulen können Prüfungen der Abschlussklassen wieder stattfinden.
– Eine Öffnung der Schulen soll ab dem 4. Mai schrittweise erfolgen, in Bayern ab dem 11. Mai.
– Die Notbetreuung für Kitas und Schulen wird ausgeweitet.
– Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen, wie 1,5 Meter Abstand halten, gelten weiterhin, zunächst bis 3. Mai.
– Immer mehr Bundesländer führen eine verpflichtende Regelung ein, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Dabei reicht eine selbstgemachte Maske oder ein Tuch aus.

Wie die Änderungen genau umgesetzt werden, liegt bei den einzelnen Bundesländern und ist auf deren Websites nachzulesen.

Aktueller Stand

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, beträgt laut Robert Koch-Institut zurzeit 145.694 gestiegen. Das sind 2.237 Fälle mehr als gestern. Allerdings flacht sich die Kurve leicht ab. Eine detaillierte Darstellung der Fälle in den verschiedenen Bundesländern bietet das Robert Koch-Institut auf seiner Website. Weltweit sind es nach Angaben der John Hopkins-Universität in Baltimore, USA, etwa 2,5 Millionen Fälle in 185 Ländern. Die meisten Covid-19-Patienten gibt es in den USA (Stand 22.04.2020).

Corona-UpdateQuelle: AdobeStock/Galaxy_love_design

An Impfungen denken

Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten zu entwickeln. Wichtig ist aber auch, diese Schutzmaßnahmen zu nutzen.

Wer gegen Masern, Grippe oder Polio geimpft ist, schützt damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen. Je mehr geimpft sind, umso weniger kann sich ein Erreger ausbreiten. „Jede Impfung zählt“, betont Mathias Arnold, der Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Gerade während der Corona-Pandemie werden wir alle daran erinnert, wie gut es ist, bewährte Impfstoffe gegen gefährliche Erreger zu haben.“

Wegen der aktuellen Lieferengpässe beim Impfstoff gegen Pneumokokken sollen zurzeit Corona-Risikogruppen bevorzugt geimpft werden. Dazu zählen zum Beispiel Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen oder Menschen ab 70 Jahren. In Ihrer Apotheke informieren wir Sie gerne zum Thema Impfen – natürlich auch telefonisch.

Locker bleiben

Viele verbringen gerade viel Zeit im Homeoffice. Einfache Übungen wie Schulterkreisen helfen, wenn es in der ungewohnten Arbeitssituation zu Nackenverspannungen kommt:

Locker und aufrecht hinstellen und die Übungen nicht ruckartig, sondern langsam ausführen. Am besten immer mal wieder zwischendurch Zeit dafür nehmen.

  1. Schultern kreisen: Beide Schultern 20-mal nach vorn kreisen lassen, dann 20-mal nach hinten. Danach erst die linke, dann die rechte Schulter jeweils 20-mal nach vorn und dann nach hinten kreisen lassen.
  2. Schultern heben: Beide Schultern hoch in Richtung Ohren ziehen, 5 Sekunden halten und wieder absenken. Die Übung 5- bis 10-mal wiederholen.
  3. Kopf seitlich neigen: Den Kopf auf die rechte Seite legen, mit der rechten Hand den Kopf fassen und die Dehnung leicht unterstützen. 10 bis 15 Sekunden halten. Dann in entgegengesetzter Richtung üben.
  4. Kopf nach vorn neigen: Den Hinterkopf mit beiden Händen fassen und leicht nach vorn ziehen. Das Kinn zeigt in Richtung Brust. Die Dehnung 5 bis 10 Sekunden halten, dann den Kopf langsam wieder aufrichten.
  5. Nacken massieren: Zum Schluss mit den Fingern verspannte Stellen im Nacken leicht massieren.

Weitere Tipps gegen Nackenverspannung und für gesundes Arbeiten im Homeoffice finden Sie in unseren Beiträgen „Verspannung im Nacken: wieder locker werden“ und „Schlafstörung: Risiko Homeoffice“.

Die aktuellen Meldezahlen spiegeln nur einen Teil der Fälle, da nicht jeder Patient die Infektion bemerkt oder zum Arzt geht. Mit einer Studie will das Robert Koch-Institut herausfinden, wie viele Menschen in Deutschland tatsächlich eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus durchgemacht haben und ob diese jetzt zumindest für eine gewisse Zeit immun sind (Stand 14.04.2020).

Weiter Blut spenden

Viele Menschen sind jetzt mit der Blutspende zurückhaltend. Doch damit Patienten, die auf eine Blutspende angewiesen sind, weiterhin versorgt werden können und Arzneimittel, die aus Blutspenden hergestellt werden, nicht knapp werden, ist es wichtig, dass Bürger weiterhin Blut spenden. Viele Einrichtungen bieten jetzt individuelle Blutspendetermine an, die über das Internet gebucht werden können.

Blutspenden kann jeder ab dem Alter von 18 Jahren und in der Regel bis zum Alter von 65, wenn keine speziellen chronischen Erkrankungen oder akuten Infekte bestehen.

Bei Symptomen wie Husten, Fieber, Kopfschmerzen und/oder Durchfall ist keine Blutspende möglich. Ausgeschlossen sind auch alle, die in den letzten vier Wochen Kontakt zu jemandem hatten, der sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, beziehungsweise an Covid-19 erkrankt ist. Auch wer gerade eine Coronavirus-Infektion durchgemacht hat, kann kein Blut spenden. Zwischen der Genesung und der Blutspende müssen mindestens vier Wochen liegen.

Wer regelmäßig zur Blutspende geht, hilft damit zum Beispiel Patienten mit Blutgerinnungsstörungen oder einer Krebserkrankung.

Gegen den Lagerkoller

Die meiste Zeit mit der Familie zu Hause verbringen – da fällt dem ein oder anderen schon mal die Decke auf den Kopf oder die Nerven liegen blank. Die folgenden Tipps helfen, den Alltag in Zeiten von Corona besser zu bewältigen:

Behalten Sie so gut es geht eine Alltagsroutine bei, zum Beispiel die gleichen Aufsteh- und Zubettgehzeiten wie sonst. Besprechen Sie mit Ihren Kindern die Aufgaben für jeden Tag und tragen Sie diese in einen für alle sichtbaren Wochenplan ein.
Auch wenn Spielplätze geschlossen sind, gehen Sie mit Ihren Kindern regelmäßig raus in die Natur. Machen Sie Ausflüge in den Wald oder Spaziergänge durch den Park. Für ältere Kinder bieten sich Radtouren an.
Die veränderte Situation kann alle belasten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene lassen dann schon mal schneller ihrem Ärger freien Lauf. Zeigen Sie Verständnis und nehmen Sie solche Reaktionen nicht persönlich.
Vereinbaren Sie Zeiten, in denen jeder tun kann, was er will, ohne andere zu stören. Teilen Sie Hausaufgaben und Beschäftigungen mit den Kindern mit dem Partner auf. Zeigen Sie Ihren Kindern Möglichkeiten auf, sich auch mal allein zu beschäftigen.
Geben Sie Ihren Kindern das Gefühl, dass Sie diese Zeit als Familie bewältigen können. Alltagsroutinen wie Schulaufgaben und Hausarbeiten helfen dabei. Haben Sie für die Ängste und Sorgen Ihrer Kinder ein offenes Ohr.
Bleiben Sie mit Freunden, Angehörigen und Nachbarn über Telefon, Briefe oder soziale Medien im Austausch. Bieten Sie, wenn es geht, Ihre Hilfe an, zum Beispiel beim Einkauf, und binden Sie Ihre Kinder bei Helfertätigkeiten ein.
Ermöglichen Sie Ihren Kindern, mit Freunden über soziale Medien in Kontakt zu bleiben. Über Videoanrufe sind so vielleicht sogar gemeinsame Spiele möglich.
Nutzen Sie die vielfältigen digitalen Angebote wie Sportkurse, Konzerte, Theaterstücke, Streaming-Dienste oder Videospiele, um Abwechslung in den Alltag zu bringen. Der Umgang mit Smartphone, Playstation und Co. sollte bei unter 15-Jährigen nach wie vor inhaltlich und zeitlich begrenzt werden. Auch ein Zimmer zu renovieren oder neu zu gestalten könnte jetzt ein gemeinsames Projekt sein.
Wenn Sorgen, Ängste und Probleme überhandnehmen, scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel bei Erziehungsberatungsstellen, dem örtlichen Jugendamt oder der Telefonseelsorge. Weitere Tipps gibt es auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

Mit App der Wissenschaft helfen

Wie genau verbreitet sich das Coronavirus? Wirken die Vorsichtsmaßnahmen? Damit Wissenschaftler das besser nachvollziehen können, stellt das Robert Koch-Institut eine App zur Verfügung, die jeder kostenlos nutzen kann. Die App „Corona-Datenspende“ kann auf den gängigen Smartphones genutzt werden. Sie funktioniert in Kombination mit Fitnessarmbändern und Smartwatches verschiedener Hersteller. Jeder Bürger kann die App freiwillig nutzen, um bei der Datensammlung zu helfen. Das Robert Koch-Institut erhält dabei keine Kenntnis über persönliche Informationen der App-Nutzer.

Wertvolle Informationen

Die Daten, die mit der App gewonnen werden, helfen der Wissenschaft, genauer zu verstehen, wie sich das Coronavirus ausbreitet. Infektionsschwerpunkte lassen sich mit den gewonnenen Daten besser erkennen. Dabei dient die App nicht dazu, Kontaktpersonen von infizierten Personen nachzuverfolgen. Die Teilnahme kann zum Beispiel dazu beitragen, die Wirksamkeit der Vorsichtsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besser zu beurteilen.

Im Notfall Hilfe holen!

Aus Angst, sich im Krankenhaus mit dem Coronavirus anzustecken, vermeiden es zurzeit viele Menschen, selbst bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, den Notarzt zu rufen. Mediziner der Berliner Charité mahnen, niemand solle aus Angst vor Infektion auf dringend notwendige Hilfe verzichten. Rufen Sie auch bei leichten Anzeichen von Herzinfarkt oder Schlaganfall unbedingt den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 und lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen!

Die Kliniken haben zum Schutz der Patienten Vorkehrungen getroffen. So ist das Tragen von Gesichtsmasken für Personal und Patienten in der Regel Pflicht. Zudem gibt es in Krankenhäusern fast überall getrennte Bereiche für Covid-19 Erkrankte und andere Patienten.

DIY-Maske

In Österreich ist es inzwischen Pflicht, beim Einkauf einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Die Masken sollen vor allem verhindern, dass Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, andere anstecken. In Deutschland ist das Tragen von Masken keine Pflicht, wird aber beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln dringend empfohlen. Doch MNS sind inzwischen knapp geworden und sollten für medizinisches Personal reserviert sein.

Immer mehr Bürger nähen oder basteln sich eine Maske selbst. Da keiner, der nicht getestet ist, wissen kann, ob er infiziert ist, kann das Tragen der Maske ein sinnvoller Schutz für andere sein. Allerdings ist nicht nachgewiesen, dass eine Do-it-Yourself-(DIY)Maske den Träger selbst vor Ansteckung schützt. Sie hält allenfalls größere Tröpfchen ab und verhindert, dass kontaminierte Hände mit Mund- und Nasenschleimhaut in Kontakt kommen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist darauf hin, dass es sich nicht um Medizinprodukte oder persönliche Schutzausrüstung handelt, und gibt Tipps, was beim Tragen einer DIY-Maske zu beachten ist:

– Die Maske sollte aus festem, waschbarem Baumwollstoff bestehen.
– Sie sollte nur im privaten Bereich verwendet werden.
– Hygienevorschriften sind trotzdem einzuhalten.
– Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen ist dennoch einzuhalten.
– Vor dem Aufziehen die Hände gründlich mit Seife waschen.
– Die Maske so auf Mund, Nase und Wangen platzieren, dass möglichst keine Luft an den Rändern eindringt.
– Die Maske sollte das Atmen so wenig wie möglich behindern.
– Eine durchfeuchtete Maske austauschen.
– Außenseite der Maske möglichst nicht berühren.
– Nach Absetzen der Maske die Hände gründlich mit Seife waschen.
– Nach dem Tragen die Maske in einem Beutel luftdicht aufbewahren oder gleich waschen.
– Die Maske nur einmal nutzen und danach bei möglichst 95 °C, aber mindestens 60 °C waschen und bis zur nächsten Nutzung vollständig trocknen lassen.
– Nach dem Waschen und nachdem sie mehrfach verwendet wurde, sollte geprüft werden, ob die Maske noch fest genug und funktionstüchtig ist.

Der Vorteil von DIY-Masken: Das Tragen kann darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, Distanz zu halten. Und es kann das Bewusstsein anderer stärken, sich gesundheitsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten. Sie bieten einen gewissen Schutz vor größeren Tröpfchen und kontaminierten Händen.

Der Nachteil von DIY-Masken: Sie bieten keinen nachgewiesenen Schutz vor Infektion und können ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Verrutschen sie, fasst man sich eventuell unbewusst mit den Fingern ans Gesicht.

Wer grippale Symptome hat oder mit dem Coronavirus infiziert ist, sollte sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen und zu Hause bleiben.

Erkältung, Covid-19, Allergie?

So unterscheiden sich die Symptome im Detail:

Fast immer: Fieber, trockener Husten
Häufig: Atemnot
Möglich: Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit
Selten: Schnupfen, Gliederschmerzen, produktiver Husten
Nein: Niesen, Augenjucken
Fast immer: Niesen, Schnupfen, Halsschmerzen
Häufig: Produktiver Husten, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen
Möglich: Abgeschlagenheit, Augenjucken
Selten: Fieber, trockener Husten, Atemnot
Fast immer: Trockener Husten, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit
Häufig: Fieber, produktiver Husten, Kopfschmerzen
Möglich: Atemnot, Halsschmerzen
Selten: Schnupfen, Niesen
Nein: Augenjucken
Fast immer: Schnupfen, Niesen, Augenjucken
Häufig: Trockener Husten, Atemnot
Möglich: Abgeschlagenheit
Selten: Produktiver Husten, Halsschmerzen, Kopfschmerzen
Nein: Fieber, Gliederschmerzen

Bei Kindern verläuft eine Infektion mit dem Coronavirus oft ohne oder mit nur leichten Beschwerden.

Medikamente nicht absetzen!

In den letzten Tag kursierten Meldungen, dass bestimmte Medikamente das Risiko einer Corona-Infektion erhöhen könnten. Diese Befürchtungen sind unbegründet. Verschiedene Fachgesellschaften betonen, dass Patienten ihre Medikamente nicht eigenmächtig absetzen sollen.

Medikamente gegen Bluthochdruck können vor schweren Folgen wie Herzinfarkt und Schlaganfall schützen. Bei einer Infektion mit dem Corona-Virus sind sie womöglich sogar in der Lage, ein Lungenversagen zu verhindern.
Medikamente, die bei Autoimmunerkrankungen wie MS oder rheumatischen Erkrankungen Teile des Immunsystems unterdrücken oder modulieren, können zwar die Infektanfälligkeit erhöhen. Es gibt jedoch keinen Hinweis, dass sie das Risiko einer Corona-Infektion oder Covid-19-Erkrankung steigern. Bei Absetzen der Medikation wäre der Schaden höher als ein mögliches Risiko.
Die Befürchtung, das Schmerzmittel Ibuprofen könnte den Verlauf einer Covid-19-Infektion verschlimmern, ist ebenfalls unbegründet. Es kann weiterhin, wie mit dem Arzt oder Apotheker besprochen, eingenommen werden. Das gilt auch bei grippalen Symptomen wie Fieber und Schmerz.
Für viele Asthma-Patienten ist die Anwendung eines Kortisonsprays wichtig, damit sich die Atembeschwerden nicht verschlechtern. Als Medikament eingenommen, kann Kortison die Infektanfälligkeit zwar erhöhen. Für Kortionspray, das nur in der Lunge wirkt, gilt das nicht. Wenn die Beschwerden zunehmen, kann die Dosis sogar wie mit dem Arzt besprochen erhöht werden.

Wenn Sie wegen Ihrem Medikament unsicher sind, fragen Sie uns gerne in Ihrer Apotheke oder wenden Sie sich an Ihren Arzt. Bei einer chronischen Erkrankung sollten Sie auf jeden Fall bei den Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln besonders sorgfältig sein.

Vorsicht Fake News!

Zum Thema Corona geistern immer mehr dubiose Empfehlungen durch die sozialen Medien. Da ist von Hausmitteln wie Ingwer und Zwiebeln die Rede, die vor Infektion schützen oder eine Covid-19-Erkrankung heilen sollen. Richtig gefährlich wird es mit Tipps zur Einnahme von Desinfektionsmitteln oder arsenhaltigen Zubereitungen. Diese Fake News sind nicht nur unwahr, sie können auch großen Schaden anrichten. In unserem Update finden Sie fundierte, gesicherte Empfehlungen und Links zu seriösen Informationen. Sprechen Sie uns auch gerne bei Fragen zum Thema Corona an.

Betrüger unterwegs

Inzwischen versuchen auch Betrüger, Kapital aus der Corona-Krise zu schlagen. Aktuell warnt die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) vor vermeintlichen Online-Apotheken, die Produkte mit Heilsversprechen gegen Coronaviren anbieten. Auf den Seiten dieser nicht autorisierten Fake-Apotheken werden Mittel angeboten, die angeblich zur Vorbeugung und Behandlung der durch Coronaviren verursachten Lungenerkrankung Covid-19 geeignet sind.

Tatsache ist, dass es zurzeit keine zugelassene Behandlungsmöglichkeit für Covid-19 gibt. Gegen Symptome wie Fieber erhalten Sie zugelassene Arzneimittel bei uns in Ihrer Apotheke. Wir können Sie dazu kompetent beraten. Wenn Sie grippale Symptome haben, kommen Sie bitte nicht persönlich vorbei, sondern schicken Sie einen Angehörigen oder rufen Sie uns an. Wir finden eine Lösung.

Die Fakten

Betriebe im Bereich Körperpflege wie Friseure wurden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Zurzeit dürfen sich nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben in den meisten Bundesländern weiter möglich.
Informationen zu den Regelungen der Landesregierungen gibt es auf den Webseiten der einzelnen Bundesländer.
In allen Betrieben, besonders solchen mit Publikumsverkehr, ist es wichtig, dass die Hygienevorschriften eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umgesetzt werden. 
  • Das Robert Koch-Institut meldet, dass sich die exponenzielle Wachstumskurve der Infektionen etwas abflacht, was darauf hindeuten könnte, dass die ergriffenen Maßnahmen bereits Wirkung zeigen. Wichtig sei es, dass sich die Bevölkerung weiterhin an die beschlossenen Regeln hält (Stand 24.03.2020).
  • Wer zuhause bleibt, schützt die Gesellschaft. Darauf weißt die Bundesregierung immer wieder hin.
  • Das Virus hat sich weltweit verbreitet. Spezielle Risikogebiete sind mehr ausgewiesen (Stand 14.04.2020).
  • In Deutschland ist inzwischen Bayern mit 20.237 infizierten Menschen am stärksten betroffen (Stand 03.04.2020).
  • Die Bundesregierung hat bis zu 50 Millionen Euro bereitgestellt, um deutschen Reisenden im Ausland eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Zu den Rückholaktionen informiert das Auswärtige Amt (Stand 18.03.2020).
  • Um Infektionsketten bei langen Einreisen nach Deutschland zu unterbrechen, wird der grenzüberschreitende Reiseverkehr eingeschränkt. Der Güterverkehr wird aufrecht erhalten (Stand 17.03.2020).
  • Die Supermärkte bleiben geöffnet. Laut Bundesernährungsministerin Julia Klöckner gibt es keinen Grund, Lebensmittel zu horten. Hamsterkäufe seien „nicht nur unnötig, sie Schaden auch“ (Stand 17.03.2020).
  • Der Lebensmitteleinzelhandel, Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der Großhandel bleiben in der Regel geöffnet. Bars, Clubs, Theater, Museen, Kinos, Zoos, Sporteinrichtungen und Spielplätze sind vorerst geschlossen. Darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften verboten (Stand 17.03.2020).
  • Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird neu geregelt und tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft (Stand 17.03.2020).
  • Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Das Risiko für Reisende, die Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht antreten zu können, ist in vielen Destinationen derzeit zu hoch (Stand 16.03.2020).

Gut zu wissen

Eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland kann nur verhindert werden, wenn soziale Kontakte so weit wie möglich begrenzt werden.

* Bleiben Sie möglichst zu Hause. Schränken Sie persönliche Begegnungen ein. Nutzen Sie stattdessen vermehrt die Kommunikation per Telefon, E-Mail, Chats, etc.
* Vermeiden Sie, wenn es geht, Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim. Patienten und ältere Menschen sind besonders gefährdet, dass eine zusätzliche Infektion, wie durch das Coronavirus, einen schweren Verlauf nimmt. Lässt sich der Besuch nicht umgehen, desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Betreten des Patientenzimmers und beim Verlassen des Raumes. Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit dem Patienten und halten Sie die gängigen Hygieneregeln ein.
* Kaufen Sie nicht zu Stoßzeiten ein, sondern dann, wenn die Geschäfte weniger voll sind oder nutzen Sie Abhol- und Lieferservices.
* Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere, hochbetagte, chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs. 
* Nutzen Sie wenn möglich keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fahren mit dem eigenen Auto.
* Besuchen Sie öffentliche Einrichtungen wie Ämter, Verwaltungen und Behörden nur, wenn es unbedingt erforderlich ist.
* Verzichten Sie auf Reisen – auch innerhalb Deutschlands. Viele Grenzen sind geschlossen und der Flugverkehr findet nur eingeschränkt statt. Wer dennoch ins Ausland reisen muss, sollte sich vorab informieren, welche Einreisesperren oder Sonderkontrollen für das Reiseziel gelten. Das Auswärtige Amt bietet dazu alle wichtigen Informationen.
* Der veränderte Alltag kann zu Ängsten, Einsamkeit oder Problemen in der Familie führen. Unterstützung bietet die Deutsche Gesellschaft für Psychologie auf ihrer Website, zum Beispiel mit Tipps gegen den Lagerkoller.
* Arbeiten Sie – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – wenn möglich, von zu Hause aus. Halten Sie Treffen nur mit kleinem Personenkreis und möglichst kurz und in einem gut belüfteten Raum ab. Halten Sie einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern zu anderen Menschen. 
* Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst allein (z. B. im Büro) ein. 
* Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind und kurieren Sie sich aus.
* In Ihrer Apotheke achten wir streng darauf, alle Maßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden. Bei uns halten sich viele Risikopatienten auf wie chronisch Kranke, Personen mit Immunschwäche und ältere Personen. Außerdem möchten wir weiterhin für Sie da sein und unseren gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllen. Dafür müssen wir auch uns selbst vor Ansteckung schützen. Sind Sie mit dem Coronavirus infiziert oder besteht ein Verdacht, betreten Sie bitte nicht die Apotheke, sondern rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.
* Patienten mit Atemwegsinfekten sollten Apothekenräume derzeit nicht betreten, egal ob es sich um eine Erkältung oder eine vermutete Corona-Infektion handelt. Wer erkrankt ist, sollte gesunde Angehörige oder Nachbarn darum bitten, etwas abzuholen. Oder rufen Sie uns in Ihrer Apotheke an, um alles Weitere zu besprechen.
* Wegen der angespannten Personalsituation kann es notwendig sein, Öffnungszeiten zu kürzen. Dennoch ist die Arzneimittelversorgung durch Apotheken gesichert. Nacht- und Notdienste werden weiter angeboten.
* Vielleicht haben Sie es bereits erlebt, dass ein Medikament in Ihrer Apotheke gerade nicht lieferbar war. Gründe für solche Lieferengpässe sind mannigfaltig. Durch die Corona-Krise kann sich die Lage zurzeit verschärfen. Die Produktion von Wirkstoffen ist möglicherweise durch Personalmangel eingeschränkt oder gar nicht möglich. Trotz dieser Problematik sollten Sie sich keine Sorgen machen – Ihr Apothekenteam hat bisher immer eine Lösung gefunden. Auch in Zukunft werden wir uns dafür einsetzen, dass Ihre Arzneimitteltherapie sicher und zuverlässig weitergehen kann.
* Setzen Sie keine Medikamente ab, ohne mit dem Arzt gesprochen zu haben. Eine Therapie zu unterbrechen kann das Immunsystem vorübergehend schwächen. Die Nachricht, dass bestimmte Wirkstoffe eine Corona-Infektion verschlimmern, kann nicht bestätigt werden. Schmerzmittel wie Ibuprofen und Mittel gegen Bluthochdruck wie ACE-Hemmer und Sartane können weiterhin eingenommen werden. Verwenden Sie auch Ihr Asthmaspray wie gehabt.
* Die Einnahme von immunstärkenden Mitteln wie Zink, Selen oder Vitamin C verhindert keine Infektion, kann aber die körpereigenen Abwehrkräfte insgesamt stärken.
* Auch für Kinder hat sich durch die Corona-Pandemie der Alltag verändert. Das Bundesgesundheitsministerium gibt Tipps, wie Sie Ihren Kindern die Situation erklären und sie unterstützen können.
* Seit dem 16. März 2020 ist die Beschulung und Betreuung von Kindern in allen Bundesländern bis auf Weiteres aufgehoben. Die Länder haben unterschiedliche Regelungen getroffen – von direkten Schul- und Kitaschließungen bis zur Aufhebung der Schulpflicht. Nach geltender Rechtslage können Beschäftigte zur Betreuung ihrer Kinder zunächst ohne Lohneinbußen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Voraussetzung ist, dass sie Ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können, etwa durch Ehepartnerin oder Ehepartner oder die Nachbarschaft. Auf eine Betreuung durch Großeltern sollten Sie verzichten, da ältere Menschen besonders durch das Virus gefährdet sind.
* Wenn Sie engen Kontakt mit Menschen hatten, bei denen das neuartige Virus im Labor nachgewiesen wurde, oder wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen. Setzen Sie sich unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117. Zusammen kann geklärt werden, was zu tun ist.
* Wer medizinische Hilfe benötigt, sollte telefonisch Kontakt mit einer Arztpraxis aufnehmen. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass man in einem Corona-Risikogebiet gewesen war oder Kontakt mit Menschen aus einem Corona-Risikogebiet hatte.
* Bisher werden die Infizierten in Deutschland isoliert und behandelt. Ihre Kontaktpersonen werden, so weit möglich, identifiziert und in häuslicher Quarantäne betreut. 
* Zurzeit ist davon auszugehen, dass vermehrungsfähige Viren im Rachen bis zum vierten Tag nach Symptombeginn und im Sputum bis zum achten Tag nach Symptombeginn enthalten sind.
* Für Menschen mit akuten Erkältungs- oder Atemwegserkrankungen ist es sinnvoll sein, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um andere vor Ansteckung zu schützen. Eine Nähanleitung bietet zum Beispiel die Stadt Essen.
Um zu verhindern, dass sich eine Erkrankung weiter ausbreitet, hält das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verschiedene rechtliche Instrumente bereit. So können die zuständigen Behörden wie das Gesundheitsamt Personen verpflichten, den Ort nicht zu verlassen oder bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt sind. Informationen zur häuslichen Quarantäne bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Ärzte, Pfleger, Sanitäter, Apotheker können nicht ins Home Office gehen. Sie sind diejenigen, auf die wir uns alle verlassen, wenn wir krank werden. Wir können sie dabei unterstützen: indem wir, wann immer möglich, zuhause bleiben. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Weiterlesen

Wie Sie sich vor Ansteckung schützen und was bei Verdacht auf Infektion zu tun ist, lesen Sie in unserem Beitrag Coronavirus: Was Sie jetzt wissen sollten

BLEIBEN SIE AUF DEM LAUFENDEN
Melden Sie sich bei unserem Newsletter an!

Jetzt anmelden

Nicht absetzen!

Bitte nehmen Sie auch während der Corona-Pandemie Ihre vom Arzt verordneten Medikamente wie Blutdrucksenker weiter ein. Wenn Sie Fragen zur Medikation haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Mario Mustermann,

Ihr Apotheker

Aktions-Angebote

45% gespart

FEMANNOSE

N Granulat

Zur Behandlung und Vorbeugung von Blasenentzündungen und Infektionen der Harnwege.

PZN 12894959

statt 38,17 3)

30 ST

20,98€

Jetzt bestellen
16% gespart

HYLO-GEL

Augentropfen

Die Intensivbetreuung für trockene Augen.

PZN 6079422

statt 16,52 3)

10 ML (1395,00€ pro 1l)

13,95€

Jetzt bestellen
34% gespart

GRIPPOSTAD

C Hartkapseln 1)

Bei Erkältung und grippalen Infekten.

PZN 571748

statt 13,64 2)

24 ST

8,98€

Jetzt bestellen
10% gespart

GINKOBIL-ratiopharm

120 mg Filmtabletten 1)

Bei geistigen Leistungsstörungen und Durchblutungsstörungen.

PZN 6680869

statt 25,59 2)

30 ST

22,95€

Jetzt bestellen
15% gespart

FEMALAC

Bakterien-Blocker Pulver

Zur Vorbeugung und unterstützenden Behandlung von Blasenentzündungen verursacht durch E. coli-Bakterien.

PZN 14294519

statt 19,97 3)

10 ST

16,98€

Jetzt bestellen
15% gespart

ASS

+ C-ratiopharm gegen Schmerzen Brausetabletten 1)

Brausetabletten, bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber.

PZN 3435448

statt 9,36 2)

20 ST

7,95€

Jetzt bestellen
18% gespart

HARNTEE

400 TAD N Granulat 1)

Tassenfertiger Blasen- und Nierentee zur Steigerung der Harnausscheidung. Einfache Zubereitung, mild im Geschmack.

PZN 3106638

statt 7,31 2)

150 ML (39,93€ pro 1l)

5,99€

Jetzt bestellen
26% gespart

NASENDUO

Nasenspray Kinder 1)

Zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen.

PZN 12521566

statt 5,34 2)

10 ML (395,00€ pro 1l)

3,95€

Jetzt bestellen
36% gespart

DICLO-RATIOPHARM

Schmerzgel 1)

Zur äußerlichen symptomatischen Behandlung von Schmerzen, Entzündungen und Schwellungen. Für Erwachsene und Jugendliche über 14 Jahre.

PZN 10929990

statt 15,57 2)

150 G (66,53€ pro 1kg)

9,98€

Jetzt bestellen
13% gespart

IBU-LYSIN-ratiopharm

400 mg Filmtabletten 1)

Schmerzstillendes und fiebersenkendes Arzneimittel. Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahren. Frei von Laktose, Gluten und Bestandteilen tierischen Ursprungs.

PZN 16197884

statt 19,40 2)

50 ST

16,95€

Jetzt bestellen
16% gespart

TUSSAMAG

Hustensaft N 1)

Die ätherischen Öle des Thymiankrautes wirken krampflösend, entzündungshemmend und antibakteriell.

PZN 4424501

statt 10,61 2)

200 G (44,75€ pro 1kg)

8,95€

Jetzt bestellen
20% gespart

NASENDUO

Nasenspray 1)

Zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen.

PZN 12521543

statt 6,22 2)

10 ML (495,00€ pro 1l)

4,95€

Jetzt bestellen
11% gespart

DOPPELHERZ

Orthopro Immun Trinkgranulat system

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C,D, Selen und Zink.

PZN 16699947

statt 37,24 3)

30 ST

32,98€

Jetzt bestellen
9% gespart

DOPPELHERZ

Ginkgo 120 mg system Filmtabletten 1)

Pflanzliches Arzneimittel zur Verbesserung einer altersbedingten kognitiven Beeinträchtigung und der Lebensqualität bei leichter Demenz.

PZN 10963248

statt 54,98 2)

120 ST

49,98€

Jetzt bestellen
10% gespart

GESUNDFORM

Gelenk-Tabletten

Orthomolekulare Mikronährstoff-Medizin für die Gelenks-Gesundheit, Beweglichkeit und Mobilität.

PZN 3100133

statt 25,45 3)

60 ST

22,98€

Jetzt bestellen
24% gespart

WICK

MediNait Erkältungssaft 1)

Gegen Beschwerden von Erkältungen und grippalen Infekten in der Nacht.

PZN 2702315

statt 13,15 2)

90 ML (110,56€ pro 1l)

9,95€

Jetzt bestellen
9% gespart

GELOMYRTOL

forte magensaftresistente Weichkapseln 1)

Bei Sinusitis und Bronchitis mit Husten, Schnupfen, Druckkopfschmerz.

PZN 14167086

statt 27,39 2)

60 ST

24,95€

Jetzt bestellen
15% gespart

IPALAT

Halspastillen zuckerfrei

Wohltuend bei Reizungen in Hals und Rachen.

PZN 3991095

statt 5,79 3)

40 ST

4,95€

Jetzt bestellen
9% gespart

VIGANTOL

1.000 I.E. Vitamin D3 Tabletten 1)

Zur Vorbeugung gegen Rachitis, Osteomalazie & bei Vitamin-D-Mangel sowie Osteoporose. Mit Vitamin D3.

PZN 13155684

statt 7,67 2)

100 ST

6,95€

Jetzt bestellen
8% gespart

ORTHOMOL

Immun Trinkfläschchen

Nahrungsergänzungsmittel mit wichtigen Mikronährstoffen für das Immunsystem.

PZN 1319991

statt 59,98 3)

30 ST

54,98€

Jetzt bestellen
15% gespart

MEDITONSIN

Tropfen 1)

Bei Entzündungen des Hals-, Nasen- und Rachenraumes. Sehr gute Verträglichkeit.

PZN 10192710

statt 10,47 2)

35 G (255,71€ pro 1kg)

8,95€

Jetzt bestellen
8% gespart

DORITHRICIN

Halstabletten Classic 1)

Mund- und Rachentherapeutikum. Geschmack: Minze.

PZN 7727923

statt 8,67 2)

20 ST

7,95€

Jetzt bestellen
12% gespart

NEUREXAN

Tabletten 1)

Bei Schlafstörungen und nervösen Unruhezuständen.

PZN 4143009

statt 13,63 2)

50 ST

11,95€

Jetzt bestellen
Unser Angebot

H&S

Adventskalender Engel Filterbeutel

4,98 €€

Jetzt bestellen
9% gespart

SINOLPAN

forte 200 mg magensaftres.Weichkapseln 1)

Entzündungshemmendes und schleimlösendes Arzneimittel zur Zusatzbehandlung bei Erkrankungen der Atemwege.

PZN 13816944

statt 9,26 2)

21 ST

8,45€

Jetzt bestellen
20% gespart

MERIDOL

special Floss

Zur effizienten Plaque Entfernung bei weiten Zahnzwischenräumen.

PZN 536019

statt 7,48 3)

1 P

5,98€

Jetzt bestellen
18% gespart

MERIDOL

Zahnbürste sanft Doppelpack

Mikrofeine Borstenenden für eine gründliche und schonende Reinigung.

PZN 14162195

statt 5,48 3)

2 ST

4,48€

Jetzt bestellen
30% gespart

ARONAL/ELMEX

Doppelschutz Zahnpasta

Der medizinische Doppel-Schutz für Zahnfleisch und Zähne.

PZN 9427496

statt 4,98 3)

2X75 ML (23,27€ pro 1l)

3,49€

Jetzt bestellen
30% gespart

ELMEX

Zahnpasta Doppelpack

Remineralisiert und schützt vor Karies.

PZN 10837236

statt 4,98 3)

2X75 ML (23,20€ pro 1l)

3,48€

Jetzt bestellen
7% gespart

SINUPRET

extract überzogene Tabletten 1)

Pflanzliches Arzneimittel bei Entzündungen der Nasennebenhöhlen.

PZN 9285547

statt 25,83 2)

40 ST

23,95€

Jetzt bestellen
14% gespart

BRONCHIPRET

Tropfen 1)

Zur Besserung der Beschwerden bei akuten entzündlichen Bronchialerkrankungen und akuten Entzündungen der Atemwege mit der Begleiterscheinung „Husten mit zähflüssigem Schleim“.

PZN 11535804

statt 10,38 2)

50 ML (178,00€ pro 1l)

8,90€

Jetzt bestellen
Unser Angebot

EUCERIN

Anti-Age HYALURON-FILLER Nacht Tiegel

Faltenauffüllende Anti-Age Nachtpflege mit Hyaluronsäure für alle Hauttypen.

PZN 4668723

50 ML (539,60€ pro 1l)

26,98€

Jetzt bestellen
Unser Angebot

ABC

Wärme-Pflaster sensitive Hansaplast med 10x14

Mit Sensitiv-Vlies, bei Muskelschmerzen im Lendenwirbelbereich.

PZN 1033409

4 ST

7,98€

Jetzt bestellen
15% gespart

ASPIRIN

500 mg überzogene Tabletten 1)

Besonders schnell und effektiv gegen Kopfschmerzen bei guter Verträglichkeit.

PZN 10203626

statt 11,67 2)

40 ST

9,95€

Jetzt bestellen
12% gespart

IBEROGAST

flüssig 1)

Zur Behandlung von Magen-Darm-Erkrankungen.

PZN 514650

statt 22,71 2)

50 ML (399,00€ pro 1l)

19,95€

Jetzt bestellen
19% gespart

EUCABAL

Balsam S 1)

Zur Behandlung von Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim.

PZN 1546758

statt 4,85 2)

25 ML (158,00€ pro 1l)

3,95€

Jetzt bestellen
11% gespart

APONORM

Blutdruckmessgerät Mobil Basis Handgelenk

Blutdruckmessgerät fürs Handgelenk. Ideal für Blutdruckmess-Neulingen.

PZN 11725048

statt 22,50 3)

1 ST

19,98€

Jetzt bestellen
9% gespart

APONORM

Blutdruckmessgerät Basis Control Oberarm

Oberarmmessung , Pulsmessung, Herz-Arrhythmie-Erkennung

PZN 6575428

statt 34,98 3)

1 ST

31,98€

Jetzt bestellen

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Das könnte Sie auch interessieren

Muster Apotheke

Kontakt

Tel.: 0341-12881411

Fax: 0341-12881492


E-Mail: muster.apotheke@amamedis.de

Internet: https://www.apovena.de/

Muster Apotheke

Lützowstraße 11A

04155 Leipzig

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 20:00 Uhr


Samstag
09:00 bis 18:00 Uhr


10 %

Ihr exklusiver Rabatt

Einfach diesen Coupon vorzeigen und auf einen Einkauf ab 10,-€ bei Artikeln aus dem nicht verschreibungspflichtigen Sortiment 10% Rabatt bekommen.

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de