Telefon: 0341-12881411
Keine Angst beim Kinderarzt
AdobeStock/Andreas Koch
Symbolbild

Angst vor dem Doktor, den Spritzen und Medikamenten oder der Untersuchung haben viele Kids. Mit ein paar Tipps und der richtigen Vorbereitung wird der nächste Besuch entspannt.

Besuche beim Kinderarzt gehören wohl für niemanden zur Lieblingsbeschäftigung, für Babys und Kleinkinder können sie allerdings zur Tortur werden. Aus Angst vor Schmerzen, ungewohnten Situationen oder komisch schmeckenden Medikamenten ist die Stimmung bei den Kleinen oft angespannt. Was Sie tun können, damit die Untersuchung beim Doktor entspannt abläuft und welche Kriterien eine Kinderarzt-Praxis erfüllen sollte.

Vertrauen zum Doktor schaffen

Damit der bevorstehende Termin beim Doktor für das Kind angstfrei abläuft, kommt es vor allem auf das Verhalten der Eltern an. Je mehr Vertrauen und Sicherheit sie vermitteln, desto wohler fühlt sich das Kind in der Arztpraxis. Hierbei ist es ratsam, im Vorfeld genau zu erklären, was auf das Kind zukommt, und nichts zu verschweigen, um das Vertrauen nicht zu verlieren.

Erzählen Sie Ihrem Kind, welche Untersuchungen anstehen und was genau passieren wird, auch wenn es womöglich unangenehm sein könnte. Versichern Sie Ihrem Kind außerdem, dass es nicht allein ist und es sich auf Sie verlassen kann. Auf dem Schoß sitzen oder Händchen halten hilft Kindern oft, sich zu beruhigen.

Gut gemeinte Worte wie „Hab keine Angst, das ist nicht schlimm“ können oft mehr Schaden anrichten, als dass sie helfen. Sie bringen das Kind oft erst auf die Idee, dass es vielleicht tatsächlich Angst haben sollte. Bleiben Sie daher positiv.

Wer die Zeit im Wartezimmer überbrücken will, kann mit Bilderbüchern oder einem Rollenspiel mit dem Kuscheltier zusätzlich Vertrauen schenken. Mit einem besonderen Spielzeug oder Buch, dass nur für den Arztbesuch reserviert ist, können Sie ihrem Kind eine Freude machen. Für Babys kann eine Kuscheldecke mit dem vertrauten Geruch helfen Sicherheit zu schaffen.

Für gute Erfahrungen sorgen

Vielen Kindern hilft es, zuhause Arzt zu spielen und so zu lernen, mit der befremdlichen Situation umzugehen. Sie untersuchen begeistert ihre Kuscheltiere oder vielleicht lassen sich auch Mama und Papa behandeln. Für Kinder, die zum Beispiel eine größere Zahnarztbehandlung oder sogar eine OP vor sich haben, gibt es auch kleine Spielsets von Playmobil und Lego, mit denen sich die Behandlung detailliert nachspielen lässt. Altersgerechte Bücher helfen außerdem, alles rund um den Arztbesuch spielerisch kennenzulernen.

Einige Praxen halten ein kleines Geschenk für die Kinder bereit, an dass sie sich vielleicht eher erinnern als an die unangenehme Untersuchung. Als Eltern können Sie sich nach einem Arztbesuch besonders viel Zeit für Ihr Kind nehmen, vielleicht gemeinsam ein Eis essen oder die Lieblingszeitschrift einkaufen.

Kinderarzt-Praxis auswählen

Neben der richtigen Vorbereitung kommt es auch auf die Wahl der Praxis an. Der Wohlfühlfaktor ist dabei ein wichtiger Aspekt. Ist die Praxis – vor allem das Wartezimmer – kindgerecht gestaltet, zum Beispiel mit einer Spielecke, fällt es den kleinen Patienten leichter, sich zu entspannen. Schauen Sie auch, ob die Mitarbeiter auf den kleinen Patienten eingehen und der Kinderarzt bei der Untersuchung genau erklärt, was er als Nächstes tut. Sind die Termine in der Praxis gut organisiert, erspart Ihnen das im besten Fall lange Wartezeiten.

Krankheitssignale erkennen

Nicht immer ist der Besuch beim Doktor Routine, wie z. B. bei den U-Untersuchungen. Wenn sich das Kind krank oder unwohl fühlt, sind Eltern oft unsicher, ob es etwas Ernstes ist. Wenn Sie die Symptome nicht deuten können oder sich Sorgen machen, fragen Sie uns in Ihrer Apotheke. Wir helfen Ihnen gerne weiter und können Ihnen sagen, ob ein Arztbesuch anzuraten ist. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter Tel. 116 117 außerhalb der Sprechzeiten ebenfalls ein Ansprechpartner.

Ein Kinderarzt ist in jedem Fall bei starken Beschwerden gefragt. Vor allem, wenn diese in Verbindung mit vorherigen harmlosen Symptomen auftreten, wie etwa Bauchschmerzen mit Durchfall oder Erbrechen.

Herausforderung: Babys erste Medizin

Wenn es um die Einnahme von Medikamenten geht, können selbst pflegeleichte Babys ihre Eltern zum Verzweifeln bringen. So klappt es besser:

Verabreichen Sie Flüssigkeiten am besten mit einer aufgezogenen Einmalspritze ohne Nadel. Ein Trick: Einfach die Spritze in den Sauger eines Fläschchens stecken. Dann beginnt das Baby automatisch zu saugen und schluckt das Medikament.
Wenn Ihr Baby Fieber oder Schmerzen hat, sind Zäpfchen eine gute Wahl. Achten Sie darauf, die Zäpfchen vorsichtig auszupacken, da sie schnell durchbrechen können. Damit das Medikament gut in den After gleiten kann, muss das Baby abgelenkt werden, damit es locker lässt. Am besten funktioniert es in Seitenlage, wenn dabei die angewinkelten Beine leicht in Richtung Brust gedrückt werden. Das Zäpfchen, anders als gedacht, mit der stumpfen Seite voran einführen. Den Po danach sanft zusammendrücken. Wichtig ist dabei, die Dosisabstände einzuhalten, auch wenn das Zäpfchen nach dem Toilettengang wieder rauskommen sollte.
Da die Haut von Babys durchlässiger ist als die eines Erwachsenen, achten Sie darauf, nur spezielle Produkte für Säuglinge zu verwenden und diese dünn aufzutragen. Bei Neugeborenen entwickelt sich der natürliche Schutzmantel der Haut erst nach und nach. Deshalb gilt: die Haut regelmäßig pflegen, aber nicht überpflegen.

Medizin nicht untermischen

Medizin sollte Kindern nie heimlich mit Essen oder Trinken verabreicht werden. Denn so wird riskiert, dass nicht alles aufgegessen oder ausgetrunken und somit die erforderliche Dosis nicht genommen wird. Einige Antibiotika dürfen außerdem nicht gleichzeitig mit Milchprodukten eingenommen werden, da sie die Wirksamkeit beeinträchtigen.

Mario Mustermann,

Ihr Apotheker

Aktions-Angebote

Unser Angebot

H&S

Adventskalender Engel Filterbeutel

4,98 €€

Jetzt bestellen

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Das könnte Sie auch interessieren

Muster Apotheke

Kontakt

Tel.: 0341-12881411

Fax: 0341-12881492


E-Mail: muster.apotheke@amamedis.de

Internet: https://www.apovena.de/

Muster Apotheke

Lützowstraße 11A

04155 Leipzig

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 20:00 Uhr


Samstag
09:00 bis 18:00 Uhr


10 %

Ihr exklusiver Rabatt

Einfach diesen Coupon vorzeigen und auf einen Einkauf ab 10,-€ bei Artikeln aus dem nicht verschreibungspflichtigen Sortiment 10% Rabatt bekommen.

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de