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Barriere melden

Wenn Sie der Auffassung sind, unsere Website (automatisch Websiteadresse einfügen, z. B. https://www.meilwaldapotheke.de) enthält schwerwiegende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, können Sie uns mit dem folgenden Formular darauf aufmerksam machen. Bitte beachten Sie jedoch die oben genannten Punkte, die sich bereits in Bearbeitung befinden. Hierfür ist keine weitere Meldung notwendig

Beschreiben Sie uns über das Kommentarfeld die Barriere bitte genau. Die Webseiten-Adresse der Seite, von der aus Sie die Barriere gemeldet haben, wird automatisch mit dem Formular an uns übersandt.

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Es wurde eine Barriere auf folgender Seite gefunden: automatisch Websiteadresse einfügen, z. B. https://www.meilwaldapotheke.de

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website (automatisch Websiteadresse einfügen, z. B. https://www.meilwaldapotheke.de) benachteilige sie. Das Gleiche gilt für anerkannte Verbände von Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

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  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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